Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen entstehen, unterliegen ausschließlich dem Recht von England und England und sind nach diesem auszulegen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen entstehen.
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