AGB

CROFTS & ASSINDER LIMITED (DAS UNTERNEHMEN)
VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. AUSLEGUNG
  1. Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
    Geschäftstag: ein Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London geöffnet sind.
    Geschäftszeiten im Zeitraum von 8.00 bis 5.00 Uhr Montag bis Donnerstag, 8.15 bis 12.30 Uhr Freitag an jedem Werktag.
    Unternehmen: Crofts & Assinder Limited (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 01237954).
    Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Standardverkaufsbedingungen.
    Vertrag: der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der in der Bestellung enthaltenen Waren und diese Bedingungen.
    Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von der Firma kauft.
    Höhere Gewaltereignis: hat die in Klausel 13 angegebene Bedeutung.
    Waren: die in der Bestellung aufgeführten Waren (oder Teile davon).
    Auftrag: Die Bestellung des Kunden für die Waren, wie im Bestellformular des Kunden aufgeführt.
    Spezifikation: jegliche Spezifikation für die Ware, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die vom Kunden an das Unternehmen übermittelt und vom Unternehmen schriftlich bestätigt wird, oder die vom Unternehmen erstellt und vom Kunden schriftlich bestätigt wird.
  2. Construction. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
    • eine Person umfasst natürliche Personen, juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen).
    • Bezugnahmen auf Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung dieser Gesetze oder Bestimmungen. Bezugnahmen auf Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen umfassen auch alle auf deren Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
    • Eine durch Begriffe wie „einschließlich“, „insbesondere“ oder ähnliche Ausdrücke eingeleitete Formulierung ist lediglich beispielhaft und schränkt die Bedeutung der vorangehenden Wörter nicht ein.
    • ein Verweis auf Schreiben or geschrieben Beinhaltet Faxe, aber keine E-Mails.
2. VERTRAGSGRUNDLAGE
  1. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde einzuführen oder einzubeziehen versucht oder die sich aus Handelsbrauch, Gepflogenheiten oder bisherigen Geschäftsbeziehungen ergeben. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf Bedingungen zu berufen, die in seinen Dokumenten enthalten, mitgeliefert oder anderweitig vermerkt sind und die diesen Bedingungen widersprechen.
  2. Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Ware gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle relevanten Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
  3. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn das Unternehmen eine schriftliche Annahmeerklärung der Bestellung abgibt; mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
  4. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien, Erklärungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf seinen Gegenstand beziehen. Der Kunde bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen, Zusagen oder Erklärungen verlassen hat, die vom Unternehmen oder in dessen Namen abgegeben wurden und nicht in diesem Vertrag enthalten sind.
  5. Sämtliche vom Unternehmen herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Unternehmens enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung der darin beschriebenen Waren. Sie sind nicht Bestandteil des Kaufvertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Verkauf der Waren.
  6. Ein Kostenvoranschlag der Firma stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Kostenvoranschlag ist nur 30 Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
3. Alternative Streitbeilegung
  1. Die Lieferzeit ist eine Schätzung und kann nicht garantiert werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Stornierung der Bestellung, falls die angegebene Lieferzeit nicht eingehalten wird.
  2. Der Liefertermin ist in jedem Fall abhängig vom Eingang aller erforderlichen Informationen, endgültigen Anweisungen und/oder Genehmigungen des Kunden. Änderungen seitens des Kunden hinsichtlich Design, Spezifikation oder benötigter Mengen können zu Lieferverzögerungen und/oder Kostensteigerungen führen, die vom Kunden zu tragen sind.
  3. Das Unternehmen liefert die Ware an den im Auftrag angegebenen Ort oder an einen anderen von den Parteien vereinbarten Ort („Lieferort“), sobald das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Ware bereit ist.
  4. Die Lieferung der Ware gilt mit deren Ankunft am Lieferort als abgeschlossen.
  5. Liefert das Unternehmen die Ware nicht innerhalb von drei Monaten nach dem dem Kunden mitgeteilten Liefertermin oder, falls kein Liefertermin mitgeteilt wurde, nicht innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Bestellung durch das Unternehmen gemäß Ziffer 2.3, hat der Kunde das Recht, die betreffende Bestellung zu stornieren. Dieses Stornierungsrecht ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtungen des Unternehmens gemäß Ziffer 3.5. Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung der Lieferverpflichtungen, soweit diese auf höhere Gewalt oder die Nichterteilung ausreichender Lieferanweisungen oder sonstiger für die Lieferung der Ware relevanter Anweisungen durch den Kunden zurückzuführen ist.
  6. Nimmt der Kunde die Ware zum Zeitpunkt des Versands durch das Unternehmen nicht entgegen, so lagert das Unternehmen die Ware bis zur Auslieferung ein und berechnet dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung), es sei denn, die Nichtannahme oder Verzögerung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.
  7. Wenn der Kunde die Ware auch 10 Werktage nach Versand durch das Unternehmen nicht angenommen hat, kann das Unternehmen die Ware ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überschuss über den Warenpreis gutschreiben oder ihm einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Warenpreis in Rechnung stellen.
  8. Das Unternehmen kann die Ware in Teillieferungen liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung anderer Teillieferungen.
  9. Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, berechtigten Wünschen des Kunden hinsichtlich einer Lieferverschiebung nachzukommen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Verzögert sich die Lieferung aus anderen Gründen als einem Verschulden des Unternehmens, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten und Auslagen, einschließlich einer angemessenen Gebühr für Lagerung und Transport. Das Unternehmen ist berechtigt, die Ware gemäß diesen Bedingungen in Rechnung zu stellen.
  10. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die von der Firma gelieferte Verpackung nur so ausgelegt, dass sie die Ware unter normalen Transportbedingungen zum Kunden und nur für diesen normalen Transportzeitraum ausreichend schützt.
  11. Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Lieferung der Waren in der Form vorzunehmen, die es für am geeignetsten hält.
  12. Die Lieferkosten sind vom Kunden gemäß Ziffer 6.4 zu tragen.
  13. Der Lieferschein bzw. die Lieferscheine, die der Ware beiliegen, müssen bei Erhalt unterzeichnet werden. Im Falle einer Nichtlieferung der Ware ist die Firma innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich darüber zu benachrichtigen.
4. RISIKO & TITEL
  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sodass dieser für jeglichen Verlust, Schaden oder jegliche Verschlechterung der Ware verantwortlich ist:
    • wenn das Unternehmen die Ware mit eigenen Transportmitteln liefert, sobald die Ware oder ein relevanter Teil davon am Lieferort eintrifft, oder
    • In allen anderen Fällen, wenn die Ware oder eine Sendung oder ein Teil davon das Gelände des Unternehmens verlässt, unabhängig davon, ob das Unternehmen den Transport organisiert oder nicht, und wenn die Ware durch einen Spediteur geliefert wird, müssen etwaige Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung während des Transports vom Kunden gegenüber dem Spediteur gemäß den Bedingungen des Spediteurs geltend gemacht werden.
      Die Haftung des Unternehmens für etwaige Mängel, für die das Unternehmen gemäß dieser Klausel 4.1 verantwortlich sein kann, unterliegt Klausel 5.
  2. Ungeachtet der Lieferung und des Übergangs der Gefahr an den Waren bleiben das Eigentum und der Besitz an den Waren bei der Gesellschaft, bis die Gesellschaft die vollständige Zahlung des Preises für (a) alle Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, und (b) alle anderen Waren erhalten hat, die die Gesellschaft dem Kunden im Rahmen irgendeines Vertrags geliefert hat.
  3. Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden gemäß Ziffer 4.1 und unbeschadet der sonstigen Rechte des Unternehmens:
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Waren, die sich in seinen Geschäftsräumen befinden oder auf seine Anweisung hin an einen anderen Ort geliefert wurden, gegen alle Risiken zu versichern und hat der Gesellschaft auf deren schriftliches Verlangen hin nachzuweisen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wurde.
    • Der Kunde darf keine vom Hersteller oder vom Unternehmen an der Ware angebrachten Typenschilder, Markierungen oder Schilder entfernen und muss die Ware entsprechend kennzeichnen und von allen anderen Waren getrennt aufbewahren, um sie von anderen Waren zu unterscheiden und abzugrenzen;
    • Der Kunde behält die Ware treuhänderisch als Verwahrer für das Unternehmen und darf die Ware oder einen Teil davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens verkaufen;
    • Das Unternehmen ist berechtigt, die Ware unverzüglich zurückzufordern und sie jederzeit nach dem Fälligkeitstermin der Zahlung oder vor diesem Termin im Falle des Eintritts eines der in Ziffer 12.1 genannten Ereignisse (oder wenn das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eines der in Ziffer 12.1 genannten Ereignisse eintreten könnte) weiterzuverkaufen. Zum Zwecke dieser Rückforderung und/oder des Weiterverkaufs der Ware ist das Unternehmen berechtigt, und der Kunde erteilt dem Unternehmen, seinen Organen, Angestellten und Beauftragten hiermit die Erlaubnis, während der normalen Geschäftszeiten die Räumlichkeiten oder das Grundstück des Kunden zu betreten und die Ware zu entfernen (einschließlich Demontage und/oder Trennung von anderen Waren, an denen die Ware befestigt ist, und/oder Abtrennung vom Grundstück, falls erforderlich).
  4. Die Ausübung der Rechte des Unternehmens gegenüber dem Kunden gemäß dieser Klausel 4 erfolgt unbeschadet der Rechte des Unternehmens, vom Kunden zusätzlichen Schadenersatz für Schäden zu verlangen, die dem Unternehmen aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden entstanden sind. Diese Klausel 4 beeinträchtigt auch nicht die Rechte des Unternehmens, vom Kunden den Preis der Ware zu fordern.
5. QUALITÄT
  1. Das Unternehmen gewährleistet, dass die Ware bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum (oder im Falle von Waren, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden, innerhalb der vom Hersteller des jeweiligen Artikels angegebenen Garantiezeit) (Garantiezeitraum) folgende Eigenschaften aufweist:
    • in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung und den jeweils geltenden Spezifikationen übereinstimmen; und
    • frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein.
  2. Vorbehaltlich der Klauseln 5.3 und 5.4 gilt Folgendes:
    • Der Kunde benachrichtigt das Unternehmen während der Garantiezeit so bald wie möglich schriftlich, in jedem Fall jedoch:
      • innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Bezug auf Mängel, die bei einer angemessenen Prüfung erkennbar sind; und
      • innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung etwaiger versteckter Mängel, dass die Ware ganz oder teilweise nicht der in Ziffer 5.1 festgelegten Gewährleistung entspricht;
    • Dem Unternehmen wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, die vom Kunden zurückbehaltenen Waren zu untersuchen und etwaige Beanstandungen zu prüfen (und der Kunde unternimmt auf Verlangen alle notwendigen Schritte, um dem Unternehmen dies zu ermöglichen); und
    • Der Kunde sendet die Ware (sofern vom Unternehmen dazu aufgefordert) auf eigene Kosten an den Geschäftssitz des Unternehmens zurück.
    • Das Unternehmen hat die Wahl, die mangelhafte Ware zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der mangelhaften Ware vollständig zu erstatten. Die vom Unternehmen gewählte Option stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden dar. Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber nicht für Mängel, sofern diese dem Unternehmen nicht gemäß dieser Klausel gemeldet wurden.
  3. Das Unternehmen haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 5.1 genannten Gewährleistungsbestimmungen durch die Ware, wenn:
    • der Kunde diese Waren nach Mitteilung gemäß Klausel 5.2.1 weiter verwendet;
    • Der Mangel entsteht dadurch, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Ware oder (falls keine solchen Anweisungen vorliegen) die diesbezüglichen guten Handelspraktiken nicht befolgt hat;
    • Der Mangel entsteht dadurch, dass das Unternehmen eine vom Kunden vorgegebene Zeichnung, Konstruktionsvorschrift oder Spezifikation befolgt hat;
    • Der Kunde verändert oder repariert die Ware ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens; oder
    • Der Mangel entsteht durch normale Abnutzung, Missbrauch, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen.
  4. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Ware, nachdem der Kunde von einem Mangel oder von Umständen Kenntnis erlangt hat, die dem Kunden vernünftigerweise hätten zeigen müssen, dass ein Mangel besteht.
  5. Sofern in dieser Klausel 5 nichts anderes bestimmt ist, haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht für die Nichterfüllung der in Klausel 5.1 genannten Gewährleistungsbestimmungen durch die Ware.
  6. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind alle gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
  7. Diese Bedingungen gelten für alle vom Unternehmen gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
6. PREISE
  1. Der Preis der Ware entspricht dem im Auftrag angegebenen Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, dem Preis in der zum Lieferdatum gültigen, veröffentlichten Preisliste des Unternehmens.
  2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer, und können sich bei Lohnkostensteigerungen aufgrund lokaler oder nationaler Tarifverträge oder bei Material- oder Gemeinkostensteigerungen ändern. Kostensteigerungen dieser Art im Zeitraum zwischen Auftragsannahme und Lieferung können dem Angebotspreis hinzugerechnet werden.
  3. Wünscht der Kunde eine Änderung des Designs oder der Spezifikation, ist das Unternehmen berechtigt, den Vertragspreis entsprechend den Kosten dieser Änderung anzupassen.
  4. Gemäß Ziffer 3.12 oben sind die Kosten für Transport und Verpackung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, eine zusätzliche, vom Kunden zu tragende und nicht erstattungsfähige Gebühr. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport der Ware werden dem Kunden zusammen mit der Ware in Rechnung gestellt und sind von ihm zu begleichen.
  5. Benötigt der Käufer im Voraus Festpreise für bestimmte Waren, erstellt das Unternehmen ein schriftliches Angebot, in dem die Festpreise ausgewiesen sind. Dieses Angebot ist gemäß Ziffer 2.6 ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Die vom Unternehmen angegebenen Festpreise unterliegen dem Recht des Unternehmens, diese gemäß den Ziffern 6.2 und 6.3 zu ändern.
  6. Der Preis der Ware beinhaltet keine Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Kunde zusätzlich an das Unternehmen zum jeweils gültigen Satz zu entrichten hat, wenn die Ware an den Kunden versandt wird.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  1. Kreditkonten können nach Erhalt zufriedenstellender Bank- und Handelsreferenzen und nach Ausfüllen des Kreditantragsformulars des Unternehmens eröffnet werden.
  2. Das Unternehmen kann dem Kunden die Ware am oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
  3. Alle vom Unternehmen gelieferten Waren sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und in bar zu bezahlen.
  4. Die Zahlung erfolgt auf das von der Firma schriftlich benannte Bankkonto. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist wesentlich.
  5. Erfolgt die vollständige Zahlung eines dem Unternehmen vom Kunden geschuldeten Betrags nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Fälligkeitsdatum, so hat der Kunde dem Unternehmen Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum in Höhe von 5 % pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der HSBC Bank Plc zu zahlen (jedoch 5 % pro Jahr, wenn dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt). Diese Zinsen werden unter Berücksichtigung des gesamten Zeitraums vom Ausstellungsdatum der betreffenden Rechnung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung berechnet und fallen täglich an.
  6. Werden die Waren in Teillieferungen geliefert, kann das Unternehmen jede Teillieferung separat in Rechnung stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung gemäß diesen Bedingungen zu begleichen.
  7. Alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sind vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzügen oder -einbehalten).
8. KATALOG UND ABMESSUNGEN
  1. Die Waren werden im Katalog des Unternehmens in der jeweils geltenden Spezifikation beschrieben, gegebenenfalls angepasst oder detailliert.
  2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Abmessungen der gelieferten Waren im Rahmen des Zumutbaren unter Berücksichtigung der Warenbeschaffenheit zu ändern. Die vom Unternehmen angegebenen Abmessungen sind nur als Richtwerte zu verstehen, es sei denn, der Kunde erteilt schriftlich die Anweisung, exakte Maße zu verlangen.
4. LIABILITY
  1. Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt eine Haftung aus, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
    • Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer (soweit zutreffend) verursacht wurden;
    • Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
    • Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen.
  2. Vorbehaltlich Ziffer 9.1 haftet das Unternehmen dem Kunden weder vertraglich noch deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit), wegen Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder aus sonstigen Gründen für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Geschäftsverluste, den Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen, den Verlust erwarteter Einsparungen, den Verlust oder die Beschädigung des Firmenwerts oder indirekte oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen (einschließlich etwaiger Verluste, die auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung durch das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer beruhen).
  3. Vorbehaltlich der Klauseln 9.1 und 9.2 ist die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden für alle Verluste, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig, einschließlich Verluste, die durch eine vorsätzliche Vertragsverletzung durch das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht werden, auf den Preis der Ware beschränkt.
10. Geistiges Eigentum
  1. Sämtliche Zeichnungen, Dokumente, Muster, Proben und sonstige Informationen oder geistiges Eigentum, die Eigentum des Unternehmens sind und/oder von diesem oder in seinem Auftrag direkt oder indirekt an den Kunden geliefert werden („Unternehmenseigentum“), werden unter der ausdrücklichen Voraussetzung geliefert, dass das Urheberrecht am Unternehmenseigentum dem Unternehmen (oder gegebenenfalls seinen Drittlizenzgebern) vorbehalten ist und dass der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder das Unternehmenseigentum (oder Auszüge daraus oder Kopien davon) verschenken, verleihen, ausstellen oder verkaufen noch in irgendeiner Weise verwenden oder offenlegen wird.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Produkte des Unternehmens zu kopieren und zu verkaufen.
11. KUNDENZEICHNUNGEN
  1. Hat der Kunde die Fertigung von Waren gemäß einer Spezifikation/Zeichnungen und den dazugehörigen Informationen, Hinweisen und Empfehlungen (zusammen „Kundenanweisungen“) in Auftrag gegeben, so ist er allein dafür verantwortlich, dass diese Kundenanweisungen korrekt, richtig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Konstruktion von Waren, die gemäß den Kundenanweisungen gefertigt werden (soweit sich eine solche Haftung aus der Befolgung der Kundenanweisungen ergibt), es sei denn, das Unternehmen erklärt sich ausdrücklich schriftlich bereit, die Verantwortung für diese Konstruktion zu übernehmen.
  2. Soweit die Ware gemäß den Anweisungen des Kunden hergestellt werden soll, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller Zinsen, Strafen und angemessenen Rechts- und sonstigen professionellen Kosten und Auslagen) frei, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer gegen das Unternehmen erhobenen Forderung entstehen:
    • tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen; oder
    • Mängel an der Ware, die direkt auf die Verwendung oder Einhaltung solcher Kundenanweisungen durch das Unternehmen zurückzuführen sind.
12. Beendigung
  1. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsmittel kann die Gesellschaft den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
    • Der Kunde begeht einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen und (sofern ein solcher Verstoß behebbar ist) behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung;
    • der Kunde ergreift Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt in ein Insolvenzverfahren, der vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich mit seinen Gläubigern (außer im Rahmen einer Sanierung in Eigenverwaltung), der Erlangung eines Moratoriums, der Auflösung (sei es freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts, es sei denn zum Zwecke einer Sanierung in Eigenverwaltung), der Bestellung eines Insolvenzverwalters für sein Vermögen oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit;
    • der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, mit der Einstellung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
    • Die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert sich derart, dass die Annahme, seine Fähigkeit, die Bestimmungen des Vertrags umzusetzen, ernsthaft gefährdet ist, gerechtfertigt ist.
  2. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel kann das Unternehmen die Lieferung der Waren gemäß diesem Vertrag (oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen) aussetzen, wenn der Kunde einem der in den Ziffern 12.2 bis 12.4 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder das Unternehmen begründet annehmen kann, dass der Kunde kurz davor steht, einem dieser Ereignisse zu unterliegen.
  3. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsmittel kann die Gesellschaft den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin zahlt.
  4. Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen. Bezüglich gelieferter Waren, für die noch keine Rechnung gestellt wurde, stellt das Unternehmen eine Rechnung aus, die vom Kunden nach Erhalt sofort zu begleichen ist.
  5. Die Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem ​​Grund, berührt nicht die Rechte und Ansprüche der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen eines Vertragsbruchs, der zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor vorlag.
  6. Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach Beendigung des Vertrags in Kraft treten oder in Kraft bleiben sollen, bleiben weiterhin voll wirksam.
13. HÖHERE GEWALT
  1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung), soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt und das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, falls vorhersehbar, unvermeidbar war. Hierzu zählen insbesondere Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die eigenen Mitarbeiter oder Dritte betroffen sind), der Ausfall von Energiequellen oder des Verkehrsnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Eingriffe ziviler oder militärischer Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, mutwillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäuden, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Schiffsverluste, Epidemien, Pandemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme Wetterbedingungen sowie der Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen verlängert sich entsprechend.
  2. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung drei Monate oder länger an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
14. RECHTLICHES

Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen entstehen, unterliegen ausschließlich dem Recht von England und England und sind nach diesem auszulegen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen entstehen.

15. SONSTIGES
  1. Das Unternehmen kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise darüber verfügen.
  2. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder seine Rechte noch seine Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise darüber verfügen.
  3. Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie als gestrichen, die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags bleibt davon jedoch unberührt. Wenn eine Bestimmung des Vertrags gemäß dieser Klausel 15.3 als gestrichen gilt, verhandeln die Parteien in gutem Glauben, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die das beabsichtigte kommerzielle Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
  4. Die Nichtausübung oder Verzögerung einer Partei bei der Ausübung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte oder Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf diese oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung dieser Rechte oder Rechtsmittel verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel.
  5. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß oder eine spätere Nichterfüllung.
  6. Diese Bedingungen und der Vertrag begründen oder belegen keine Agenturpartnerschaft zwischen dem Unternehmen einerseits und dem Kunden oder einem Dritten andererseits und gelten auch nicht als solche.
  7. Außer dem Unternehmen und dem Kunden haben keine anderen Personen das Recht, gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 Ansprüche aus diesem Vertrag geltend zu machen. Das Unternehmen und der Kunde behalten sich das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung oder Einholung der Zustimmung Dritter zu ändern.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, alle jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, insbesondere den Bribery Act 2010. Auf angemessene Anfrage des Unternehmens erklärt sich der Kunde bereit, Auskunft über die von ihm getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Bribery Act 2010 zu erteilen.
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